Der Sammelband vereint Vorträge von Dr. Matthias Grünberg, Präsident des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, sowie Michael Kretschmer, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, in teilweise erweiterter und vertiefter Form. Angesichts des 30-jährigen Bestehens der Sächsischen Verfassung blicken diese einerseits auf deren Entstehungsgeschichte zurück und widmen sich andererseits den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, denen sich die Verfassung gegenübersieht. Mit Beiträgen vonDr. Matthias Grünberg | Matthias Grünberg | Prof. Dr. Arnd Uhle
Die Migrationskrise beherrscht seit mehr als einem Jahr weite Teile der politischen Diskussion – in Deutschland wie in Europa. Ob die rechtlichen Rahmenbedingungen und die jüngsten gesetzlichen Änderungen im Ausländer-, Asyl- und Integrationsrecht den mit ihr verbundenen Herausforderungen gerecht werden, erörtern die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes. Der erste Abschnitt behandelt Fragen des Migrationsrechts im engeren Sinne und geht der Migrationskrise aus den Perspektiven des Völkerrechts, des europäischen und des nationalen Rechts nach. Die Beiträge im zweiten Abschnitt wenden sich aktuellen Fragen des Integrationsrechts zu. Thema sind die Ziele und Bedingungen innerer Integration und die dem Staat zur Verfügung stehenden Instrumente, namentlich Integrationspflichten und Sanktionen. Beide Abschnitte werden jeweils abgerundet durch rechtspolitische Kommentare zu den Vorstellungen der Bundesregierung zur weiteren Ausgestaltung des Ausländer-, Asyl- und Integrationsrechts. -- Die Beiträge des Sammelbandes sind hervorgegangen aus Vorträgen, die 2016 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung in Hildesheim gehalten worden sind
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Die »Sexualpädagogik der Vielfalt« hat in den letzten Jahren zunehmend Eingang in die politischen Zielsetzungen und schulischen Reformbestrebungen der Bundesländer gefunden. Während einerseits zu ihrer Rechtfertigung auf das Ziel des Diskriminierungsabbaus verwiesen wird, wird andererseits befürchtet, dass durch sie die sexuelle Vielfalt, die Frühsexualisierung der Kinder sowie deren sexueller Missbrauch gefördert werden. Obgleich die »Sexualpädagogik der Vielfalt« demgemäß Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussion ist, fehlt in der öffentlichen Auseinandersetzung bislang die Berücksichtigung des grundgesetzlichen Rahmens, in den sie sich in der staatlichen Schule einzufügen hat. Insbesondere mangelt es an einer näheren Befassung mit der Frage, ob mit ihrer Einführung verfassungsrechtliche Grenzen überschritten werden. Dieser Befund ist den Beiträgen des vorliegenden Sammelbandes Anlass, sich der sexuellen Vielfalt als Gegenstand staatlicher Erziehung in der Schule zu widmen und aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Disziplinen Grund und Rechtfertigung der schulischen Sexualpädagogik, die an sie zu stellenden Anforderungen sowie die ihr zu ziehenden pädagogischen und verfassungsrechtlichen Grenzen zu untersuchen. Ihr gemeinsames Augenmerk gilt hierbei der Frage, ob sich die »Sexualpädagogik der Vielfalt« nach Intention wie praktischer Ausgestaltung innerhalb der im Einzelnen zu entfaltenden Grenzen hält. Hervorgegangen sind die Abhandlungen aus Vorträgen, die 2015 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung in Bonn gehalten worden sind. »Sexual diversity education« is controversially discussed in the public. However, what is lacking in the public discussion is a general framework at state schools where this education approach fits in. This analysis of the current situation inspired the authors of the contributions to this anthology to deal with sexual diversity as part of state education in schools and to analyse cause and justification of sex education in schools, the demands made on it and also where to draw clear lines in terms of pedagogical justification and constitutional law from the perspective of different disciplines. The authors turn their attention to the question whether »sexual diversity education« in terms of intention and practical action remains within the existing limits. Die »Sexualpädagogik der Vielfalt« ist Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussion. Gleichwohl fehlt in der öffentlichen Auseinandersetzung bislang die Berücksichtigung des grundgesetzlichen Rahmens, in den sie sich in der staatlichen Schule einzufügen hat. Dieser Befund ist den Beiträgen des vorliegenden Sammelbandes Anlass, sich der sexuellen Vielfalt als Gegenstand staatlicher Erziehung in der Schule zu widmen und aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Disziplinen Grund und Rechtfertigung der schulischen Sexualpädagogik, die an sie zu stellenden Anforderungen sowie die ihr zu ziehenden pädagogischen und verfassungsrechtlichen Grenzen zu untersuchen. Ihr gemeinsames Augenmerk gilt hierbei der Frage, ob sich die »Sexualpädagogik der Vielfalt« nach Intention wie praktischer Ausgestaltung innerhalb der im Einzelnen zu entfaltenden Grenzen hält. Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.
Vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Erosion der den Ländern zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen hat sich die Föderalismusreform von 2006 um eine Stärkung der Legislativzuständigkeiten der Bundesländer bemüht. Hierzu hat der verfassungsändernde Gesetzgeber einzelne Regelungsgegenstände mit spezifisch regionalem Bezug in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der Länder überführt. Rechtstechnisch sind diese Kompetenzverlagerungen u.a. dadurch umgesetzt worden, dass dem bisherigen Katalog des Art. 74 Abs. 1 GG geeignete Einzelmaterien entnommen und der Residualkompetenz der Länder unterstellt worden sind. Die auf diese Weise auf die Länder übertragenen Gesetzgebungsbefugnisse hat der verfassungsändernde Gesetzgeber in weitem Umfang normativ-rezeptiv formuliert.Exponent einer solchen normativ-rezeptiven Technik der Zuständigkeitsbezeichnung ist die 2006 geschaffene Kompetenz der Länder für das "Recht der Spielhallen". Um die Bestimmung von Inhalt und Umfang dieser Gesetzgebungszuständigkeit und um deren Abgrenzung von der Kompetenz für das gewerbliche (Geld-) Gewinnspiel, die in der konkurrierenden Zuständigkeit für das "Recht der Wirtschaft" verblieben ist, ist zwischenzeitlich ein Konflikt zwischen Bund und Ländern entstanden. Die hiermit verbundenen Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Studie
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Der Sammelband vereint Vorträge, die im Rahmen eines Symposiums aus Anlass des 20. Jahrestages des Inkrafttretens der Sächsischen Verfassung am 6. Juni 2012 an der Juristischen Fakultät der TU Dresden gehalten wurden. Ergänzt werden diese um zwei weitere Abhandlungen zur Sächsischen Verfassung, die ebenfalls aus Anlass des Verfassungsjubiläums entstanden sind. Inhaltlich spannen die Beiträge den Bogen von der Entstehung der Sächsischen Verfassung bis zu ihren Charakteristika und von ihrer sich in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen widerspiegelnden Prägekraft bis hin zu ihren Zukunftsperspektiven. So werden die Grundlagen und Staatszielbestimmungen der Sächsischen Verfassung ebenso behandelt wie deren Grundrechte, ihr Staatsorganisationsrecht ebenso wie ihr Staatskirchenrecht. Berücksichtigung findet zudem die zwischenzeitlich mit einer Verfassungsänderung abgeschlossene Diskussion um die Aufnahme eines Schuldenverbots. Inhaltsverzeichnis Johannes BeermannGrußwortTeil A: Vom Werden der VerfassungSteffen HeitmannZur Entstehung der Sächsischen Verfassung vom 27. Mai 1992Teil B: Vom Gehalt der VerfassungThilo RensmannDie Grundlagen- und Staatszielbestimmungen sowie die Grundrechte der Sächsischen Verfassung vom 27. Mai 1992Thomas FetzerDie staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen der Sächsischen Verfassung vom 27. Mai 1992 unter besonderer Berücksichtigung des Demokratieprinzips und seiner AusgestaltungJochen RozekDie Staatsorgane in der Sächsischen Verfassung vom 27. Mai 1992Helmut Goerlich und Torsten SchmidtDas Staatskirchenrecht der Sächsischen Verfassung vom 27. Mai 1992Teil C: Vom Wirken der VerfassungBirgit MunzDie Sächsische Verfassung vom 27. Mai 1992 im Spiegel der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates SachsenTeil D: Von der Zukunft der VerfassungKurt BiedenkopfVon der Zukunft der
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Hauptbeschreibung: Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist n
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Hauptbeschreibung Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gege.